Dysplasiesprechstunde (Abklärungskolposkopie)
Bei Auffälligkeiten im Abstrich erfolgt in der Regel zunächst eine sogenannte Abklärungskolposkopie. Dabei handelt es sich um eine Spezialuntersuchung, bei der der Muttermund unter Lupenvergrößerung untersucht wird. Für die Durchführung von Abklärungskolposkopien benötigt man eine spezielle Zusatzausbildung und eine Genehmigung der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung. Herr Dr. Teffner hat sich schon während seiner klinischen Tätigkeit intensiv mit diesem Behandlungsgebiet beschäftigt und bereits im Jahr 2013 die Prüfung zum Kolposkopie-Diplom der zuständigen Fachgesellschaft (AG-CPC) bestanden. Seit Einführung der neuen Richtlinie zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses im Jahre 2020 gehört er deshalb zu den wenigen Frauenärzten in Lübeck, denen die Genehmigung zur Durchführung von Abklärungskolposkopien im Rahmen der Krebsfrüherkennung von der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erteilt wurde.
Terminvergabe und Durchführung der Abklärungskolposkopie
Bitte beachten Sie, daß wir Termine für Abklärungskolposkopien ausschließlich telefonisch vergeben. In der Regel teilt Ihnen Ihr behandelnder Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin mit, ob bei Ihnen eine Abklärungskolposkopie erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Überweisung und können daraufhin einen Termin vereinbaren. Zum Termin bringen Sie bitte die Überweisung sowie die Abstrichergebnisse mit. Nach Möglichkeit sollte der Termin so gelegt werden, daß am Tag der Untersuchung keine Blutung besteht.
Viele Veränderungen am Muttermund normalisieren sich häufig von selbst wieder und können zunächst über einen gewissen Zeitraum beobachtet werden. Deshalb ist insbesondere bei leichten Veränderungen im Abstrich eine Abklärungskolposkopie nicht unmittelbar sofort erforderlich; es reicht dann, wenn diese Untersuchung innerhalb von 3 Monaten erfolgt.