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Krebsvorsorge


Krebsvorsorge

Auch bei gesunder Lebensweise ist es nicht ausgeschlossen, daß man an Krebs erkrankt. Je eher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, geheilt zu werden. In Deutschland gibt es deshalb ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm: Alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr haben im Rahmen dieses Programmes Anspruch auf eine jährliche Untersuchung beim Frauenarzt. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig und kostenlos ! Privat versicherte Frauen haben normalerweise den gleichen Anspruch wie gesetzlich versicherte Frauen. Details regelt hier aber der jeweils abgeschlossene Vertrag mit der privaten Krankenkasse.

Wichtig: Wenn Sie Beschwerden oder Symptome haben, warten Sie sie nicht bis zum nächsten Früherkennungstermin, sondern vereinbaren Sie gleich einen Arzttermin !

Sie können einen Termin in unserer Praxis auch online über unsere Webseite vereinbaren:

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Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Bei dieser Untersuchung geht es vor allem darum, die Vorläuferstufen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen, damit diese rechtzeitig behandelt werden können und Gebärmutterhalskrebs so gar nicht erst entstehen kann. Da Gebärmutterhalskrebs bereits sehr früh auftreten kann, haben Frauen ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche frauenärztliche Untersuchung. Zusätzlich erfolgt bei Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren eine jährliche Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals; ab dem 35. Lebensjahr erfolgt eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals und ein HPV-Test alle 3 Jahre.

Nicht alle Auffälligkeiten im Abstrich müssen sofort behandelt werden, deshalb ist in der Regel zunächst eine sogenannten Abklärungskolposkopie erforderlich. Dabei handelt es sich um eine Spezialuntersuchung, bei der der Muttermund unter Lupenvergrößerung untersucht wird. Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob Veränderungen vorliegen, die entfernt werden müssen, oder ob man die Situation zunächst beobachten kann; denn viele leichte Veränderungen bilden sich häufig von selbst wieder zurück. Als einer der wenigen niedergelassenen Frauenärzte in Lübeck hat Dr. Teffner die Zulassung zur Durchführung dieser speziellen Untersuchung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier .


Früherkennung von Brustkrebs

Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Aus diesem Grund haben Sie ab dem 30. Lebensjahr Anspruch auf eine ärztliche Tastuntersuchung einmal pro Jahr und eine Anleitung zur Selbstuntersuchung. Zwischen dem 50. und dem 70. Lebensjahr besteht zusätzlich Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung alle 2 Jahre. Diese wird jedoch nicht beim Frauenarzt durchgeführt. Frauen mit einem erhöhten Risiko für Brustkrebs können im Rahmen der sogenannten intensivierten Früherkennung noch weitere Untersuchungen wahrnehmen.


Früherkennung von Darmkrebs

Auch Darmkrebs gehört in Deutschland mit zu den häufigsten Krebserkrankungen. Bei Frauen ist Darmkrebs nach Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung ! Ab dem Alter von 50 Jahren können Sie deshalb jährlich ihren Stuhl untersuchen lassen, ab 55 Jahren alle 2 Jahre. Auch diesen sogenannten iFOBT-Test können Sie in unserer Praxis durchführen lassen. Die Tastuntersuchung des Enddarms ist nicht mehr Teil des gesetzlichen Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Frauen ab dem 55. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Darmspiegelung. Diese wird bei einem Darmspezialisten durchgeführt und ist in ihrem Ergebnis zuverlässiger als der Stuhltest. Ist das Ergebnis unauffällig, reicht es, wenn man die Untersuchung nach frühestens 10 Jahren noch einmal in Anspruch nimmt.


Weitere Krebserkrankungen der Frau

Neben den oben genannten Krebsarten gibt es noch weitere Krebserkrankungen der Frau, wie z.B.

  • Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom),
  • Gebärmutterkörperkrebs (Endometriumkarzinom)
  • Schamlippenkrebs (Vulvakarzinom)

Auch diese Erkrankungen können im Rahmen der jährlichen Krebsfrüherkennung unter Umständen erkannt werden. Auch hier gilt: Wenn Sie Beschwerden oder Symptome haben, warten Sie sie nicht bis zum nächsten Früherkennungstermin, sondern vereinbaren Sie gleich einen Arzttermin !

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